Computergläser

Der Zweck der Computergläser

Computergläser werden heute vor allem immer dann benötigt, wenn die Alltagsbrille am Monitor kein deutliches und scharfes Sehen mehr ermöglicht oder wenn bei der Bildschirmarbeit bereits signifikante Beschwerden auftreten, die zu einer Verminderung der Arbeitsleistung oder des Allgemeinbefindens führen. Oft werden die Arbeitsplatzgläser  immer dann erforderlich, wenn der Träger bereits privat eine Gleitsichtbrille oder eine Bifokalbrille (Zweistärkenbrille) verwendet.

Die gesetzliche Grundlage für die Computergläser

Die EG-Richtlinie 90/270/EWG vom 29. Mai 1990 über Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen greift für Beschäftigte, die einen nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeitszeit an Bildschirmarbeitsplätzen verbringen und stellt damit die rechtliche Grundlage für die Arbeitsplatzgläser dar.

Gerade ab dem 40. Lebensjahr verliert die Linse des menschlichen Auges zudem an Flexibilität, was zusätzliche Sehhilfen erforderlich macht, um das scharfe Sehen bei der Bildschirmarbeit im kritischen Nahbereich von 60 cm bis 80 cm zu ermöglichen. Erfolgt die Anwendung der Arbeitsplatzgläser jedoch nicht, so treten meist die charakteristischen Beschwerden in Gestalt von Kopf- und Nackenschmerzen, aber auch von Rückenproblemen und natürlich von diversen Sehstörungen auf. Störende Lichtquellen und Blendeffekte können die Beschwerden zusätzlich verschlimmern.

Natürlich können Sie die Computergläser bei einem Online-Optiker einsetzen lassen.